Bundbohrbuchsen, DIN 172

Bohrbuchsen

Bundbohrbuchsen nach DIN 172 führen Bohrer und Reibahlen in Bohrvorrichtungen, Schablonen und Lehren und stützen sich dabei mit dem Bund auf der Vorrichtungsplatte ab. Die Kategorie umfasst 1116 Ausführungen mit Bohrungsdurchmessern von 9,9 bis 19,5 mm, Längen von 12 bis 36 mm und Bunddurchmessern von 18 bis 34 mm, durchgehend aus gehärtetem Einsatzstahl.

Ausgewählt wird nach dem Bohrungsdurchmesser, der Baulänge und dem Bunddurchmesser, der die Auflagefläche auf der Platte bestimmt. Die Baulänge ist je Bohrungsdurchmesser als kurz, mittel oder lang geführt. Die Bohrung ist als Form A einseitig abgerundet oder als Form B beidseitig abgerundet ausgeführt.

⚡DIN 172 - Maße, Toleranzen sowie die Formen A und B der Bundbohrbuchse sind genormt und untereinander austauschbar
⚡Bohrung 9,9 bis 19,5 mm - in feiner Abstufung belegt, auch Zwischenmaße wie 10,9 und 12,9 mm
⚡Länge 12 bis 36 mm - je Bohrungsdurchmesser in den Baulängen kurz, mittel und lang
⚡Bund 18 bis 34 mm - der Bunddurchmesser legt die axiale Abstützung auf der Vorrichtungsplatte fest
⚡1116 Ausführungen - alle aus gehärtetem Einsatzstahl, ausgelegt auf Standzeit bei wiederholter Bohrführung

Bundbohrbuchsen sitzen in Bohrvorrichtungen des Vorrichtungs- und Werkzeugbaus, wo der Bund die Buchse gegen die Vorschubkraft des Bohrers abstützt und die Einbautiefe festlegt. Sie halten das Werkzeug bei Serienbohrungen an gleichbleibender Position und begrenzen den Verlauf der Bohrung. Form A mit einseitiger Abrundung wird bei fester Einbaurichtung verwendet, Form B mit beidseitiger Abrundung, wenn die Buchse in beiden Richtungen eingebaut wird.

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  1. Bundbohrbuchse Form A nach DIN 172, Bohrung 35 x 45 mm, Bund 52 mm, Spezialeinsatzstahl gehärtet
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