Bundbohrbuchsen, DIN 172
Bohrbuchsen
Bundbohrbuchsen nach DIN 172 führen Bohrer und Reibahlen in Bohrvorrichtungen, Schablonen und Lehren und stützen sich dabei mit dem Bund auf der Vorrichtungsplatte ab. Die Kategorie umfasst 1116 Ausführungen mit Bohrungsdurchmessern von 9,9 bis 19,5 mm, Längen von 12 bis 36 mm und Bunddurchmessern von 18 bis 34 mm, durchgehend aus gehärtetem Einsatzstahl.
Ausgewählt wird nach dem Bohrungsdurchmesser, der Baulänge und dem Bunddurchmesser, der die Auflagefläche auf der Platte bestimmt. Die Baulänge ist je Bohrungsdurchmesser als kurz, mittel oder lang geführt. Die Bohrung ist als Form A einseitig abgerundet oder als Form B beidseitig abgerundet ausgeführt.
Bundbohrbuchsen sitzen in Bohrvorrichtungen des Vorrichtungs- und Werkzeugbaus, wo der Bund die Buchse gegen die Vorschubkraft des Bohrers abstützt und die Einbautiefe festlegt. Sie halten das Werkzeug bei Serienbohrungen an gleichbleibender Position und begrenzen den Verlauf der Bohrung. Form A mit einseitiger Abrundung wird bei fester Einbaurichtung verwendet, Form B mit beidseitiger Abrundung, wenn die Buchse in beiden Richtungen eingebaut wird.

